Büroanschrift:

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Kosten

Bitte fragen Sie zu Beginn des Gesprächs gleich nach den Beratungskosten. Wenn der Gegenstand der Beratung bekannt ist, kann ich dies sofort mitteilen und dann eine Grundlage mit Ihnen finden. Ich rechne grundsätzlich nach RVG ab. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Honorarvereinbarungen sind möglich. Kostenfragen werden vertraulich behandelt.

Beratung

Die Kosten richten sich bei Erstberatungen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (190,00 € netto zuzüglich Auslagen und Mehrwertsteuer). Eine Erstberatung umfasst die eingehende Einschätzung Ihres geschilderten Rechtsproblems unter Würdigung der von Ihnen vorlegten Unterlagen in einem persönlichen oder telefonischen Beratungstermin (nach Ihrer Wahl) von ca. einer Stunde incl. Vorbereitungszeit für Ihre Unterlagen. Sie erhalten eine grundlegende Einschätzung der wesentlichen Fakten Ihres Falls mit Erfolgsaussichten sowie eine Kosten-Risiko-Einschätzung mit Prognose anfallender Anwalts- und Gerichtskosten. Ob und ggfs. wie es danach weitergeht, entscheiden Sie danach selbst. Die Unterlagen bitte rechtzeitig vor dem Termin per Post oder Mail einreichen. Bitte vereinbaren Sie hier einen Termin.

Kurzauskunft

Ich biete Ihnen eine Kurzauskunft (maximal 20 Minuten incl. Unterlagenstudium) zu einer Pauschale von 60,00 € netto zzgl. 10 € Postpauschale und Mehrwertsteuer an. Sie erhalten eine erste Einschätzung weiterer Erfolgsaussichten nebst Kosten-Risiko-Einschätzung. Auf dieser Grundlage können Sie dann selbst weiter entscheiden, wie Sie vorgehen möchten. Diese Kurzauskunft kann telefonisch oder per E-Mail unter Berücksichtigung von ein oder zwei Schriftstücken, die Sie mir vorher per Mail oder Post zukommen lassen müssten, erfolgen. Bitte vereinbaren Sie hier einen passenden Termin.

Kostenlose Kurzberatung mit Schnelltermin

Bei arbeitsrechlichen sowie versicherungsrechtlichen Kündigungen erhalten Sie eine kostenlose Kurzberatung mit Schnelltermin.

Beratung und Vertretung gegenüber Ämtern, Behörden & Dritten

Die Beratung erfolgt in einem oder mehreren Terminen. Nach einem ersten persönlichen Gespräch kann dies auch telefonisch oder per Email, je nach Wunsch und Notwendigkeit, fortgeführt werden. Der Schriftverkehr wird übernommen.

Gerichtliche Beratung und Vertretung

Die Vertretung erfolgt in einem oder mehreren Terminen, je nach Inhalt und Umfang des laufenden gerichtlichen Verfahrens. Die Besprechungen bzw. Rücksprachen zu Schriftsätzen können nach einem ersten persönlichen Gespräch gern auch telefonisch oder per Email, je nach Wunsch und Notwendigkeit, erfolgen.

Rechtsschutzversicherung

Auf Anfrage übernehmen wir auch gern die Deckungsanfrage an die Rechtsschutzversicherung inklusive Abrechnung. Sehen Sie dazu das entsprechende Merkblatt des DAV.

Honorarvereinbarung

Es kann ein Stundenhonorar für die jeweilige Tätigkeit vereinbart werden. Auch ein Pauschalhonorar ist verhandelbar.

Beratungshilfe

Bei Bedürftigkeit erhalten Sie vom Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen sogenannten „Beratungshilfeschein“, den Sie bitte zusammen mit Ihrem Eigenanteil von 15 Euro vor der Beratung vorlegen.

Prozesskostenhilfe

In gerichtlichen Verfahren kann das Gericht bei Bedürftigkeit Prozesskostenhilfe gewähren. Über die Voraussetzungen informiert Sie die Bunderechtsanwaltskammer unter www.brak.de/fuer-verbraucher/kosten/beratungs-und-prozesskostenhilfe.

Das Antragsformular für Prozesskostenhilfe können Sie ausdrucken und zum Termin mitbringen. Es kann auch nach der Beratung in der Kanzlei ausgefüllt werden.

Weitere interessante Hinweise erhalten Sie unter der Homepage von Herrn Andreas Erdmann (www.pkh-berechnung.de).

Bei Fragen zur Kostensituation stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung.